- grober Verstoß gegen die Brandschutzbestimmungen im Land Brandenburg, 1 rauchmelderähnliches Gerät im Bereich der Küche/ Essbereich,
ansonsten keinerlei Rauchmelder im Aufenthaltsraum, in den Schlafräumen, im Flurbereich und im Treppenhaus.
Man bringt hiervorsätzlich die Gesundheit und evtl. das Leben der Gäste in Gefahr.
- bei einem 4 Sterne Ferienhaus erwarte ich, so wie in den Vorgaben des DTV, bezogene Betten und entsprechende Handtücher.
- das Mobiliar in den Schlafräumen hatte eher den Charakter - SPERRMÜLL-